Was ist ein Vollgutachten?
Vollgutachten sind Gutachten, die auch vor Gericht Bestand haben (z. B. im Falle einer Zwangsversteigerung, einer Scheidung oder auch in einem Erbfall). Sie sind sehr umfangreich, detailliert, äußerst aussagekräftig und umfassen rund 40 bis 60 Seiten und auch mehr.
Was ist ein Kurzgutachten?
Wie bereits erwähnt, unterscheidet sich das Kurzgutachten vom Vollgutachten vor allem in seinem Umfang. Der größte Unterschied liegt jedoch darin, dass beim Kurzgutachten die textlichen Beschreibungen, wie u.a. die Beschreibung der Mikro / Makrolage oder die derzeitige Marktsituation und Wirtschaftsstruktur sowie eine detaillierte Baubeschreibung und Definition des Gebäudestandards nur begrenzt Inhalt der Marktwertschätzung sind.
Die Bewertung sowie die Berechnung des Verkehrswerts/Marktwert sind jedoch in beiden Gutachten arten identisch. Diese Art von Gutachten eignet sich z.B. perfekt für eine persönliche Vermögensübersicht oder wenn innerhalb der Familie eine Immobilie z.B. an die Kinder weitergegeben oder verkauft werden möchte und bei einem normalen Hauskauf oder Verkauf.
Der Begriff "Gutachter" ist lediglich ein sogenannter Oberbegriff und wird im Volksmund so genannt. Bei Behörden z.B. redet man von einem "Sachverständigen". Beides ist jedoch ein und dasselbe.
Hier noch weitere Begriffe, die im Volksmund bekannt sind:
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